Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geschäftsverkehr
In unserem Geschäftsverkehr gehen wir davon aus, dass
es sich bei unseren Kunden um Vollkaufleute handelt. Wir beschränken uns daher auf die wichtigsten
Punkte. Weichen Ihre Einkaufsbedingungen von unseren Bedingungen ab, so gelten Ihre nur dann, wenn
sie ausdrücklich bestätigt wurden.
2. Maß- und Gewichtsangaben
Angaben über Maße, Gewichte, Eigenschaften,
Traglasten, Fassungsvermögen, Beständigkeitsangaben usw. sind betriebs- und branchenübliche
Annäherungswerte und solange unverbindlich, solange diese Angaben nicht von uns ausdrücklich als
„Zusicherung“ Ihnen schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, die qualitätsfördernd sind oder dem
technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten. Aus drucktechnischen Gründen kann es bei
den Katalogabbildungen zu Farbabweichungen (z. B. bei Stahl, Holz) gegenüber dem Originalprodukt
kommen.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, ab Lager oder ab Werk, wenn keine anderen Angaben gemacht wurden. Die Vielzahl
der Produkte erhalten Sie ab einen Auftragswert von 50,00 € innerhalb Deutschlands frei Haus
geliefert (ausgenommen Lieferung auf Inseln). Für Bestellungen unter 50€ Auftragswert berechnen wir
eine Fracht- und Servicepauschale von 6,00 €. Frachtkosten für Europa sind anzufragen. Die Preise
wurden aufgrund der Zulieferpreise, Stand Januar 2023, kalkuliert. Spätere Preiserhöhungen führen zu
Erhöhungen unserer Katalogpreise. Im Normalfall gelten unsere Preise bis zum Ende des jeweiligen
Kalenderjahres. Verbindlich sind deshalb nur die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen
Preise. Wir behalten uns vor, Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen. Ggf. erfolgt
vorab eine entsprechende Information. Sollte es zu gravierenden Änderungen auf dem Rohstoffmarkt
kommen, behalten wir uns vor, die angegebenen Preise entsprechend anzupassen.
4. Verpackung
Es ist unser Bemühen, den Verpackungsumfang – und damit verbundene
Kosten – so gering wie möglich zu halten, bei hoher Umweltfreundlichkeit und maximalem Schutz auf
dem Transportweg. Wo eine Transportverpackung nicht unbedingt notwendig ist, werden wir darauf
verzichten. Wir sind bemüht, Folien, Kartonagen und dgl. einzusetzen, welche mit dem Resy-Symbol
oder grünem Punkt versehen sind. So gekennzeichnete Materialien sind bei den bekannten
Verwertungsstellen problemlos zu entsorgen. Rücksendungen von Transportverpackungen an uns sind
generell möglich, jedoch haben diese frei unserem Lager zu erfolgen.
5. Lieferzeiten
Unsere Angaben beziehen sich auf die Zeit vom Datum des Eingangs
Ihrer Bestellung bis zur Anlieferung. Dieser benötigt dann noch eine angemessene Zeit für die
Zustellung. Viele Produkte liefern wir aus Lagervorrat. Durch periodische Fertigung und schwankenden
Auftragseingang sind diese Angaben Richtwerte, die über- bzw. auch unterschritten werden können.
Letztverbindlich sind die Lieferzeiten, die in unserer Auftragsbestätigung angegeben sind.
Fixtermine werden von uns gesondert bestätigt. Für eintretende Termin-Überschreitung, bedingt durch
Vorlieferanten, höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände, können wir nicht
haften, es sei denn, dass Vorsatz oder grobfahrlässiges Verschulden unsererseits vorliegt.
6. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die
Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Bestellannahme
(Auftragsbestätigung) maßgebend. Enthält unsere Bestellannahme (Auftragsbestätigung) Abweichungen
vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht
binnen 24 Stunden nach dem Ausstelldatum unserer Bestellannahme (Auftragsbestätigung) ein
widersprechender Bescheid eingegangen ist.
7. Kosten bei Stornierung
Beabsichtigt der
Käufer, von einer mit AB bestätigten Bestellung zurückzutreten, so wird die Auftragsbearbeitung
sofort gestoppt und alle bis zur endgültigen Stornierung anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Dies betrifft insbesondere bis dahin angefallene Bearbeitungsgebühren, Produktions-, Material und
Transportkosten.
Für die Ermittlung der Stornokosten fallen Gebühren von je nach Auftragsgröße
2-5% des Nettoauftragswertes an. Diese Kosten sind in jedem Falle zu entrichten, auch dann, wenn
sich der Besteller nach Kenntnisnahme der Stornokosten doch dazu entschließt, die Ware abzunehmen.
Bei bereits erfolgter Lieferung sind Rückgaben grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt, Verarbeiterklausel, Vorausabtretung
Die gelieferte Ware
bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder
zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderung aus Kontokorrent. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
nach erfolgloser Nachfristsetzung zurückzufordern. Transportkosten fallen dabei dem Käufer zur Last.
Gleiches gilt bei Pfändung der Vorbehaltsware durch uns. In diesen Fällen steht uns das Recht zur
Verwertung zu, der Erlös der Verwertung wird mit geschuldeten Beträgen verrechnet, nachdem ein
angemessener Betrag für die Kosten der Verwertung (Transport, Aufarbeitung, etc.) abgezogen worden
ist. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB,
ohne uns zu verpflichten. Bei der Verarbeitung durch den Käufer mit anderen, nicht uns gehörenden
Waren steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache in dem Verhältnis zu, in dem der
Rechnungswert unserer für die hergestellten Sachen verwendeten Vorbehaltsware und die Summe
sämtlicher Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeten Waren zuzüglich anderer
Herstellungskosten des Käufers zueinanderstehen. Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen
vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948
BGB), so wird hiermit bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des
Käufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang unseres Rechnungswertes
unserer Vorbehaltsware auf uns übergehen und der Käufer diese für uns entgeltlich verwahrt. Für aus
der Verarbeitung oder aus Verbindung oder Vermischung entstehende Sachen / Bestände gilt sonst das
gleiche wie für Vorbehaltsware. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist,
veräußern. Er ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass er die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns abtritt. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware ist er ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die
Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder
mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit
anderen nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der
Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die
Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden
Waren oder nach Verbindung / Vermischung weiter veräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe unseres
Eigentumsanteiles an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Der Käufer ist berechtigt,
Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen; wir
werden von dem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn sich der Käufer mit seiner Leistung im
Verzug befindet, oder wenn Umstände eintreten, die eine Leistungserfüllung überhaupt oder in vollem
Umfange als fraglich erscheinen lässt. Über den Umfang unseres Rechnungsbetrages ist der Käufer zu
Abtretung der Forderung in keinem Fall befugt. Auf Verlangen ist er verpflichtet, seinen Abnehmer
von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen und
Auskünfte zu geben. Der Käufer verpflichtet sich, unsere Rechte aus verlängertem Eigentumsvorbehalt
bei Abtretung seiner Forderungen (Globalzession) an einen Gläubiger zu wahren und uns über eine
derartige Zession zu informieren. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere
Forderungen insgesamt um mehr als 10%, dann sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe
von Sicherungen verpflichtet. Wir dürfen die freigegebenen Sicherheiten auswählen. Pfändungen der
Vorbehaltsware sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern im Falle einer unberechtigten
Pfändung der Pfändungsgläubiger die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
9. Zahlungsweise
Unsere Rechnungen sind wie folgt zu bezahlen: 14 Tage nach
Rechnungsdatum. Ein Skonto-Abzug ist nicht möglich. Bei Aufträgen sind wir berechtigt, Teilzahlungen
oder Anzahlungsrechnungen festzulegen. Wir behalten uns vor, per Nachnahme zu beliefern bzw.
Zahlungssicherheiten von bis zu 100 % des Warenwertes zu vereinbaren. Bei verspäteter Zahlung oder
Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens
berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu
verlangen.
10. Montage
Sofern vereinbart, führen wir für Sie Montagearbeiten durch, gemäß
unserer jeweils gültigen Montagebedingungen. Wir sind berechtigt, Subunternehmer damit zu
beauftragen. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen und separat. Montage-Rechnungen sind sofort nach
Erhalt netto zahlbar.
11. Liefertermin
Sollte sich die Anlieferung und Abnahme der von uns
hergestellten Produkte aus Gründen, die ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten sind, um mehr
als zwei Wochen verzögern, so wird bei Teillieferungen spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung
der Teilrechnungsbetrag sofort fällig. Verzögert sich die Schlussabnahme, reduziert sich die dem
Auftraggeber zur Verfügung stehende Prüfungsfrist für die von uns erbrachten Leistungen um die vom
Auftraggeber zu vertretende Verzögerung. Maßgebend dafür ist die in der Auftragsbestätigung
bzw. im Vertrag von uns bestätigte Lieferwoche. Diese Vereinbarung ist Bestandteil unserer für
Sie optimal erstellten Kalkulationen und somit die Basis für die erfolgreiche Abwicklung dieses
Projektes. Sollte eine Anlieferung der hergestellten Produkte am gewünschten Aufstellungsort zum
geplanten Termin nicht möglich sein, so lagern wir diese Produkte auf Wunsch vier Wochen lang
kostenfrei auf unserem Gelände ein.
Aus Lagerkapazitätsgründen berechnen wir nach Ablauf dieser Frist 3% vom Netto-Waren-Wert für die darauffolgenden 4 Wochen. Nach Ablauf der insgesamt maximal 2-monatigen Einlagerung muss die Ware zwingend abgenommen werden, ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr der Beschädigung bzw. des Untergangs der Ware auf den Auftraggeber über. Das Vorhalten dazu notwendiger Lagerflächen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Bei gleichzeitig beauftragter Montage erfolgt nach Ablauf der 4-wöchigen kostenfreien Einlagerung automatisch die Stornierung des Montageauftrags.
12. Transport
Mit der Warenübergabe an den Transportführer (Post, Paketdienst,
Spediteur) gilt der Kaufvertrag als erfüllt und das Risiko geht auf unseren Kunden über. Um
allerdings das Transportrisiko abzudecken, schließen wir für Sie kostenlos eine
Transportversicherung ab. Prüfen Sie auf jeden Fall die Ware beim Empfang auf Ihre Unversehrtheit.
Eventuelle Transportschäden sind zwingend auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem
Lieferschein des Versenders zu vermerken. Beachten Sie bitte außerdem die beigelegten Richtlinien
oder rufen Sie umgehend unseren Kundenservice an. Transportschäden müssen am folgenden Werktag oder
spätestens innerhalb 3 Tagen gemeldet werden. Spätere Reklamationen (wie Fehlmenge, Transportschäden
etc.) werden nicht anerkannt.
Wenn es im Rahmen einer zügigen Abwicklung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Dies insbesondere dann, wenn stark abweichende Lieferzeiten bei verschiedenen Produkten auftreten, damit Sie schnellstmöglich Ihre Ware erhalten.
14. Gewährleistung / Garantie
Für alle unsere Produkte gilt das
gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Ausgenommen davon sind elektrische und bewegliche Bauteile.
Garantievoraussetzung bei Naturprodukten wie Holz ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege.
Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung, mangelhafte Wartung, Gewaltanwendung oder
natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden nicht durch die Garantie abgedeckt. Die Ware ist
sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Qualitätsfehler zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind
uns innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung anzuzeigen, nicht offensichtliche innerhalb 7 Tagen nach
Feststellung. Für die Mängelanzeige bieten wir nach unserer Wahl Nachbesserung, Minderung oder
Wandlung an. Für die Mängelbeseitigung steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende
Ansprüche müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits.
15. Produzentenhaftung
Ansprüche des Käufers wegen Verletzung von
Verkehrspflichten und sonstige damit im Zusammenhang stehende deliktische Ansprüche sind
ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers beruhen. Im
Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Zweifache des Rechnungsbetrages, der den
deliktischen Anspruch auslösenden Waren, beschränkt.
16. Datenspeicherung
Soweit der Besteller uns bei der Bestellung Daten mitteilt,
die sich auf seine Person beziehen, willigt er mit Abgabe der Bestellung in die Verarbeitung dieser
Daten ein. Für diese Verarbeitung gilt unsere Datenschutzerklärung gemäß
§13/14 DSGVO.
17. Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz
Zur Stärkung der
Rechtssicherheit für Verbraucher aus dem europäischen Ausland beim Online-Einkauf in Deutschland
bzw. zur generellen Ankurbelung des innereuropäischen Onlinehandels trat im Jahr 2016 die
europäische Verordnung über die „Online-Streitbeilegung für Verbraucherangelegenheiten“ (ODR) in
Kraft. In Deutschland wurde daraus das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Als Onlinehändler
für gewerbliche Kunden sind wir jedoch nicht verpflichtet und auch nicht dazu bereit, an solchen
außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teilzunehmen.
Dennoch können Sie sich hier zu dem Verfahren der alternativen Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1
ODR-VO und § 36 VSBG unter https://commission.europa.eu/index_de informieren.
18. Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis evtl.
entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Erfüllungsort Nebelschütz, Gerichtsstand Bautzen. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des
internationalen Kaufrechts.
19. Sonstiges
Sollten einzelne Bedingungen unserer Verkaufs-, Lieferung
Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die
Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.
Stand: Januar 2023